Die Agentur für Arbeit, der Bund, die Länder und die EU stellen eine Vielzahl von Fördermitteln, speziell für Gründer und für klein- und mittelständische Unternehmen, in Form von Zuschüssen, Darlehen und Krediten, Bürgschaften und Beteiligungen zur Verfügung.



Förderung durch die Agentur für Arbeit

Gründungszuschuss:

Leistungen:

  • In den ersten neun Monaten umfasst die Förderung das monatliche Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300,- € pro Monat.
  • Nach neun Monaten muss der Existenzgründer die Tragfähigkeit erneut nachweisen um die Förderung für den zweiten Zeitraum von sechs Monaten (monatlich 300,- €) zu erlangen.

Vorraussetzungen:

  • Vorlage des Businessplans mit der Tragfähigkeitsfeststellung
  • Persönliche Eignung
  • Mindestanspruch von drei Monaten auf Arbeitslosengeld I

Sind die Vorraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.

Einstiegsgeld:

Leistungen:

  • Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung, also 172,50 €.
  • Das Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab. Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere zehn Prozent (34,50 €) der Regelleistung.

Dauer und Vorraussetzungen:

  • Die Förderung darf maximal für zwei Jahre vergeben werden. In der Praxis werden häufig kürzere Förderdauern festgelegt. Das Einstiegsgeld wird nur für gewisse Zeitabschnitte- in der Regel sechs Monate- bewilligt

Vorraussetzungen:

  • Vorlage des Businessplans mit der Tragfähigkeitsfeststellung

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Einstiegsgeld um eine Kannleistung!

Beratungsprogramm des Bundes

  • Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- €.
  • Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (Existenzaufbauberatungen) beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- €.
  • Bei den übrigen allgemeinen Beratungen für alle anderen Unternehmen
    (Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen) beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- €.

Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderung durch das Land NRW

Gründungsberatungen:

Das Beratungsprogramm Wirtschaft gewährt auf Antrag Existenzgründern für Gründungsberatungen einen Zuschuss bis zu max. 4 Tagewerke (TW).

Festigungsberatungen:

Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Unternehmensgründung können junge Unternehmen für eine Festigungsberatung einen Zuschuss für max. 10 TW (verteilt auf zwei Kalenderjahre) beantragen.

Förderhöhe:

  • Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, max. 500,- € je Tagewerk.
    Innerhalb der Ziel-Gebiete des NRW-EU Programms Ziel-2 (Phase V) beträgt der Zuschuss 75% eines Tagewerksatzes, max. 500,- €.
  • Bei Langzeitarbeitslosen (länger als 12 Monate) und bei Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Transferleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 90% des Tagewerksatzes, max. 500,- € pro Tagewerk, erhöht werden.

Dies gilt auch für Hochschulabsolventen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann.

Potenzialberatung:

Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind, steht das Förderinstrument der Potenzialberatung zur Verfügung.Beratungen zu Betriebsübernahmen. Für Beratungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Betrieben kann ein Zuschuss bis zu 6 TW in Anspruch genommen werden.
Die Potenzialberatung soll Unternehmen dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Gegenstand der Förderung:

  • Analyse der Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen sowie Qualifizierungsbedarfe
  • die Entwicklung von Handlungszielen und Festlegung von Maßnahmen
  • die Einleitung erster Umsetzungsschritte

Bei der Potenzialberatung werden 3 bis 10 Beratungstage mit 50% der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500,- € pro Tagewerk, erstattet. Das zu fördernde Unternehmen muss älter als fünf Jahre sein.

Weitere Förderung durch die Agentur für Arbeit

Einstellungszuschuss:

Der Einstellungszuschuss ist ein Lohnkostenzuschuss an einen Existenzgründer. Mit dem Zuschuss soll die Einstellung von Arbeitslosen auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz in den ersten Jahren der Existenz eines kleineren Unternehmens unterstützt werden.

Förderungsbedürftig sind Arbeitnehmer, die unmittelbar vor der Einstellung auf den neu geschaffenen Arbeitsplatz mindestens 3 Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder strukturelles Kurzarbeitergeld bezogen haben, in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen standen oder eine Beschäftigung ausgeübt haben, die durch eine Strukturanpassungsmaßnahme gefördert wurde, oder die an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die vom Arbeitsamt veranlasst worden ist, teilgenommen haben.
Der Einstellungszuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist beim für den Betriebssitz zuständigen Arbeitsamt zu stellen. Aus dem Bescheid ergeben sich die Dauer der Förderung und die Höhe des Einstellungszuschusses.

Eingliederungszuschuss:

Ein Eingliederungszuschuss kann auch dann gewährt werden, wenn das Unternehmen länger als zwei Jahre auf dem Markt ist. Der Eingliederungszuschuss ist abhängig von Vermittlungshemmnissen des Bewerbers. Die weiteren Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten sind denen des Einstellungszuschusses ähnlich.




Welche Fördermöglichkeiten kann ich nutzen?

Wir sind für verschiedene Förderprogramme zugelassen. Sie finden uns in der KfW-Beraterdatenbank und die RKW-Zulassung ermöglicht die Nutzung des Beratungsprogramms Wirtschaft (BPW). Wir schauen für Sie, welche Fördermittel für Sie in Frage kommen, so dass die Kosten für die Beratung in einem überschaubaren Rahmen bleiben.
 
In Kombination mit Ihrer Hausbank bekommen Sie Zugang zu Kapital, das von der KfW oder NRW-Bank für die Gründung und Festigung von Unternehmen vorgesehen ist. Welche Programme in Frage kommen und für Sie geeignet sind können wir im Vorfeld prüfen und mit Ihrer Hausbank besprechen.
 
Neu ist die Möglichkeit, kleinere Kredite über die regionalen Startercenter zu beantragen. Diese Mikrodarlehen gehen immerhin bis zu einer Höhe von 25.000 Euro und sind gerade dort interessant, wo die Hausbank eine Finanzierung nicht unterstützt.
 
Der Bildungsscheck NRW ist eine Möglichkeit für Unternehmen, Mitarbeiter professionell schulen zu lassen und dies auch mit 500 Euro bezuschussen zu lassen. Lesen Sie bitte dazu die Voraussetzungen hier.  
 
Die Potenzialberatung gilt eher als Vorstufe zum Bildungsscheck und wird gern kombiniert in Anspruch genommen. Welche Optimierung (Schulung) würde Ihr Unternehmen weiterbringen? Dies herauszufinden, Potentiale insbesondere bei den Mitarbeitern offen zu legen, wird hier gefördert. 

Mitglied im BVBC - Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.