• Abwicklung der lfd. Buchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG
  • Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung

Im laufenden Geschäftsbetrieb gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Finanzbuchhaltung zu erledigen.

  • Sie pflegen Ihre Daten selbst - wir schulen Sie und stellen Ihnen passende Software-Lösungen vor
  • Sie überlassen uns die laufende Erfassung, wir leisten damit Buchführungshilfe im gesetzlich zulässigen Rahmen gem. §6 Nr. 3,4 StBerG
  • Sie arbeiten lieber mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zusammen. Wir nennen Ihnen auch gern Partner/innen und arbeiten kooperativ, wenn wir für Sie Analysen und Berichte erstellen
Mitglied im BVBC - Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.