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Abwicklung der lfd. Buchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG
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Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung
Im laufenden Geschäftsbetrieb gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Finanzbuchhaltung zu erledigen.
- Sie pflegen Ihre Daten selbst - wir schulen Sie und stellen Ihnen passende Software-Lösungen vor
- Sie überlassen uns die laufende Erfassung, wir leisten damit Buchführungshilfe im gesetzlich zulässigen Rahmen gem. §6 Nr. 3,4 StBerG
- Sie arbeiten lieber mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zusammen. Wir nennen Ihnen auch gern Partner/innen und arbeiten kooperativ, wenn wir für Sie Analysen und Berichte erstellen